Fachartikel

ISO/TR 22100-1 – Wegweiser für die effektive Nutzung von Typ-A-, Typ-B- und Typ-C-Normen zur Maschinensicherheit

Dr.-Ing. Gerhard Steiger, Geschäftsführer DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM), Frankfurt am Main


In den vergangenen 25 Jahren haben freiwillige Experten maßgeblich interessierter Kreise ein umfangreiches Portfolio von kohärenten Typ-A-, Typ-B- und Typ-C-Normen zur Maschinensicherheit erarbeitet, die einerseits ein hohes Sicherheitsniveau vorgeben und die andererseits die Zielstellung verfolgen, in der Europäischen Union den Binnenmarkt für Maschinen zu verwirklichen und darüber hinaus auf internationaler Ebene technische Marktzugangsbarrieren zu minimieren. Mittlerweile existieren über 750 Europäische Normen (EN), die als harmonisierte Normen die Vermutungswirkung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auslösen. Mehr als 30?% davon sind bereits identisch mit Internationalen Normen (EN ISO).

Der kurz vor der Veröffentlichung stehende Technische Bericht ISO/TR 22100-1 „Safety of machinery – Relationship with ISO 12100 – Part 1: How ISO 12100 relates to type-B and type-C standards“ bietet den Normenanwendern nun erstmals eine Anleitung, wie bezogen auf ein spezifisches Maschinenbauprodukt die relevanten Normen aus diesem Portfolio auszuwählen und korrekt anzuwenden sind.


Konzept der Typ-A-, Typ-B- und Typ-C-Normen zur Maschinensicherheit

Der Maschinenbau ist eine vielfältige und heterogene Branche. Das Produktspektrum reicht von Komponenten über Teilmaschinen und verwendungsfertige Einzelmaschinen (transportabel, stationär und mobil) bis hin zu komplexen maschinellen Anlagen.

Mit Beginn der europäischen Sicherheitsnormung für Maschinen vor mehr als 25 Jahren wurde es erforderlich, zur Abdeckung dieses weiten Produktspektrums ein schlüssiges und strukturiertes Konzept zu entwickeln. Ziel war es insbesondere, Doppelarbeit zu vermeiden sowie ein übereinstimmendes Anforderungsniveau zu gleichartigen Gefährdungen zu gewährleisten.

Das Mitte der 80er Jahre auf europäischer Ebene vereinbarte Konzept, das mittlerweile auch in der internationalen Normung erfolgreich eingeführt wurde, sieht drei Normentypen vor:

  • Sicherheitsgrundnormen (Typ-A-Normen)
  • Sicherheitsfachgrundnormen (Typ-B1- und Typ-B2-Normen)
  • Maschinensicherheitsnormen (Typ-C-Normen).

Zur Vermeidung von Wiederholungen ist diese Struktur zwar hierarchisch aufgebaut, es gilt aber das Prinzip „Lex Specialis“. Sofern also untergeordnete Normen einen bestimmten Sachverhalt aus einer übergeordneten Norm konkretisieren, haben die spezifischen Anforderungen in der untergeordneten Norm grundsätzlich Vorrang gegenüber den allgemeinen Anforderungen in der übergeordneten Norm.

Die einzelnen Normentypen sind wie folgt charakterisiert:


Typ-A-Normen:
Sicherheitsgrundnormen behandeln Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeine Aspekte, die alle Maschinen und Anlagen in gleicher oder ähnlicher Weise betreffen.
Die mittlerweile einzige Typ-A-Norm ist die EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“.


Typ-B-Normen:
Sicherheitsfachgrundnormen behandeln Aspekte, die mehrere oder eine Reihe von ähnlichen Maschinen in gleicher oder ähnlicher Weise betreffen beziehungsweise sie beschäftigen sich mit Sicherheitseinrichtungen, die für verschiedene Arten von Maschinen und Anlagen verwendet werden können.

Dementsprechend werden die Typ-B-Normen nochmals wie folgt unterteilt:

  • Typ-B1-Normen zu übergeordneten Sicherheitsaspekten, wie zum Beispiel Temperaturen heißer Oberflächen, ergonomische Grundsätze, Hand-/Arm-Geschwindigkeit und Sicherheitsabstände sowie
  • Typ-B2-Normen für Schutzeinrichtungen, die für verschiedene Maschinenarten verwendet werden können, wie zum Beispiel Lichtschranken, NOT-AUS-Einrichtungen, Verriegelungen von Schutzeinrichtungen und Zweihandschaltungen.

Typ-C-Normen:

Maschinensicherheitsnormen behandeln detaillierte Sicherheitsanforderungen für eine bestimmte Maschine oder Gruppe von gleichartigen Maschinen. Sie basieren auf der Philosophie von EN ISO 12100 (Typ-A) und nehmen soweit zutreffend Bezug auf Anforderungen in Sicherheitsfachgrundnormen (Typ-B). Maschinensicherheitsnormen enthalten im Regelfall auch eine Reihe von individuellen maschinenspezifischen Anforderungen. Sie können auch spezifische Anforderungen enthalten, die von den grundsätzlichen Anforderungen in den Typ-B-Normen abweichen. Aufgrund des spezifischen Konkretisierungsgrades bezogen auf ein bestimmtes Maschinenbauprodukt kommt Typ-C-Normen die größte praktische Bedeutung zu.



Die Risikobeurteilung – zentrale Forderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Seit Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 29. Dezember 2009 ist jeder Maschinenbauer zur Einhaltung der damit verbundenen gesetzlichen Regelungen mit ihr unmittelbar konfrontiert: Der Risikobeurteilung.

Zwar enthält die Richtlinie 2006/42/EG im Anhang I neben der grundsätzlichen Forderung zur Durchführung einer Risikobeurteilung auch noch eine kurze Erläuterung dahingehend, welche prinzipiellen Schritte im Einzelnen damit verbunden sind. Eine umfassende Beschreibung des Verfahrens ist jedoch nicht enthalten. Auch der ansonsten sehr hilfreiche Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG1) enthält darüber hinaus lediglich einen Verweis auf allgemeine Leitsätze zur Risikobeurteilung in der Norm EN ISO 14121-1 „Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung – Teil 1: Leitsätze (ISO 14121-1:2007)“ beziehungsweise EN ISO 12100, in die EN ISO 14121-1 mittlerweile überführt wurde.

In der Tat beschreibt die aktuelle Norm EN ISO 12100:2010 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ in den Abschnitten 4 und 5 detailliert die Grundsätze einer Risikobeurteilung.

Welche Auswirkungen mit Bezug auf die Risikobeurteilung sich aus der Anwendung von Typ-C-Normen durch den Maschinenhersteller ergeben, wird weder in EN ISO 12100 noch bisher in anderen normativen Dokumenten des ISO/TC 199 „Sicherheit von Maschinen“ erläutert.


Mehrwert der Anwendung von Typ-C-Normen für den Maschinenhersteller

Genau diesen Aspekt greift nun der Technische Bericht ISO/TR 22100-1 auf.

Anhand eines Flussdiagramms (Bild 1) wird unter Bezugnahme auf die Prinzipien in EN ISO 12100 detailliert erläutert, wie bei der Auswahl und korrekten Anwendung der relevanten Sicherheitsnormen bezogen auf ein konkretes Maschinenbauprodukt vorzugehen ist.


Praktische Anwendung der Norm EN ISO 12100

Bild 1:?Empfohlene Schritte zur praktischen Anwendung der Norm EN ISO 12100 und existierender Typ-B- und Typ-C-Normen zur Maschinensicherheit (entsprechend Bild 4 im ISO/TR 22100-1)


Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Maschinensicherheitsnormen durch eine Gruppe von sachkundigen Experten, insbesondere von Maschinenherstellern und Arbeitsschutzinstitutionen (ausgestattet mit Kenntnissen über zum Beispiel Design und Anwendung von Maschinen, Gefährdungsszenarien, Unfallhistorie, verfügbare Risikominimierungsmaßnahmen) erstellt werden und darüber hinaus bei Typ-C-Normen davon auszugehen ist, dass die darin spezifizierten Anforderungen das Ergebnis eines Risikobeurteilungsprozesses für die behandelte Maschine oder Gruppe von gleichartigen Maschinen widerspiegeln, wurde folgender Ansatz gewählt:

Ausgangspunkt (Stufe 1) stellt die Suche nach einer geeigneten Typ-C-Norm dar (mittlerweile sind mehr als 650 Typ-C-Normen zur Richtlinie 2006/42/EG im Amtsblatt der EU2) als harmonisierte Normen mit Vermutungswirkung gelistet). Sofern diese existiert, muss überprüft werden, ob der Geltungsbereich dieser Typ-C-Norm auch das relevante Maschinenbauprodukt vollständig berücksichtigt (Stufe 2). Falls dieser Umstand erfüllt ist, muss in einem weiteren Schritt geprüft werden, ob von der Typ-C-Norm alle signifikanten Gefährdungen, die am konkreten Maschinenbauprodukt auftreten, behandelt sowie damit verbundene Risiken angemessen reduziert werden (Stufe 3). Wenn im Idealfall die ausgewählte Typ-C-Norm den Kriterien der Stufen 2 und 3 genügt, ist im Ergebnis einer vollständigen Anwendung dieser Norm auf das konkrete Maschinenbauprodukt (Stufe 4A) davon auszugehen, dass eine angemessene Risikominderung erfolgt ist und damit ein tolerierbares Risikoniveau vorliegt. Dementsprechend sind keine weiteren Maßnahmen durch den Hersteller im Hinblick auf die Risikobeurteilung (Risikominderung) erforderlich. In einem abschließenden Schritt (Stufe 5) ist lediglich zu dokumentieren, wie und mit welchem Ergebnis die Stufen 1 bis 4 durchlaufen wurden.

Typ-C-Normen beziehen sich im Regelfall auf eine idealisierte Maschine oder Gruppe von gleichartigen Maschinen und behandeln demnach auch nur die in diesem Kontext existenten signifikanten Gefährdungen. Daher ist in der Realität davon auszugehen, dass der zuvor geschilderte Idealfall bei der Anwendung einer Typ-C-Norm nur selten eintritt.

In den Fällen, in denen die Fragestellungen der Stufen 2 und/oder 3 nicht positiv beantwortet werden können, muss zusätzlich zur Anwendung der Typ-C-Norm für alle signifikanten Gefährdungen, die nicht durch die Typ-C-Norm berücksichtigt werden, eine Risikobewertung und gegebenenfalls eine anschließende Risikominimierung vorgenommen werden. Das erfolgt unter Anwendung der Grundsätze für die Risikobeurteilung nach den Abschnitten 4 und 5 der Norm EN ISO 12100:2010 und unter Zuhilfenahme von relevanten Typ-B-Normen.


In diesem Zusammenhang enthält ISO/TR 22100-1 eine Übersicht über die wichtigsten Typ-B-Normen, geordnet nach behandelten Gefährdungskategorien (zum Beispiel Lärm, Vibration, Ergonomie, Strahlung) beziehungsweise Technologie- und Sicherheitsaspekten (zum Beispiel Energiequellen, Sicherheitsabstände, Warn- und Sicherheitseinrichtungen).

Somit wird deutlich, dass die Anwendung einer Typ-C-Norm einerseits keinen grundsätzlichen Freibrief für den Maschinenhersteller darstellt, sondern, dass er verpflichtet ist, die vollständige Eignung der gewählten Typ-C-Norm bezogen auf sein konkretes Maschinenbauprodukt zu prüfen. Andererseits ist eine pauschale Forderung nach einer Risikobeurteilung obsolet, diese ist nur mit Bezug auf die Aspekte gerechtfertigt, die durch die gewählte Typ-C-Norm nicht berücksichtigt werden.

Auch wenn im ISO/TR 22100-1 nicht explizit erwähnt, wurde das Flussdiagramm mit den dazugehörigen Erläuterungen unter Berücksichtigung der damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Aussagen des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG1) (§ 111 Klassifikation von Maschinennormen im Hinblick auf die von ihnen ausgehende Vermutungswirkung) erstellt.


Zusammenfassung

Der kurz vor der Veröffentlichung durch die Internationale Normungsorganisation (ISO) stehende Technische Bericht ISO/TR 22100-1 schließt eine bisher existierende Informationslücke im Hinblick auf das praktische Vorgehen bei Auswahl und korrekter Anwendung von relevanten Sicherheitsnormen für ein konkretes Maschinenbauprodukt durch den Maschinenhersteller.

Anhand eines Flussdiagramms und dazugehörigen Erläuterungen wird die korrekte Anwendung von Maschinensicherheitsnormen für den konkreten Praxisfall verdeutlicht, um im Ergebnis einer angemessenen Risikominderung ein tolerierbares Risikoniveau zu erzielen.

Ein wichtiger Beitrag des ISO/TR 22100-1 besteht darin, die bisher häufig diffus geführte Diskussion, in welchem Ausmaß eine Risikobeurteilung durch den Maschinenhersteller bei Anwendung einer Typ-C-Norm erforderlich ist, auf der Grundlage einer praxisnahen und nachvollziehbaren Systematik zu versachlichen.

Es ist davon auszugehen, dass nach der Veröffentlichung durch ISO eine Übernahme der ISO/TR 22100-1 in das Deutsche Normenwerk mit einer einhergehenden Deutschen Fassung erfolgen wird.



1)  Europäische Kommission, Unternehmen und Industrie; Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, 2. Auflage, Juni 2010

2)  Amtsblatt der Europäischen Union C 54/1 vom 13. Februar 2015

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