DIN EN 1005-2:2009-05 [AKTUELL]
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4.2Empfehlungen zur Maschinengestaltung
4.2.1Systeme ohne manuelle Handhabung
4.2.2Manuelle Handhabung unter Anwendung technischer Hilfsmittel
4.3.1Vorgehensweise bei der Risikobeurteilung
4.3.2.2Schnittstelle von Operator und Maschine
4.3.2.2.1Horizontale Position und Abstand
4.3.2.2.2Vertikale Position und Hubdistanz
4.3.2.2.6Einhändige Handhabung
4.3.2.2.7Handhabung durch zwei Personen
4.3.2.2.8Handhabung in Verbindung mit einer Drehung der Gegenstände
4.3.2.2.9Zusätzliche körperliche Belastungen
4.3.3Verfahren zur Risikobeurteilung
4.3.3.1Verfahren 1: Grobanalyse anhand kritischer Lastfälle
4.3.3.1.1Wahl der Bezugsmasse (Schritt 1)
4.3.3.1.2Durchführung der Risikobeurteilung (Schritt 2)
4.3.3.1.2.1Kritische Lastfälle
4.3.3.1.3Erforderliche Maßnahmen (Schritt 3)
4.3.3.2Verfahren 2: Einschätzung anhand von Tabellen
4.3.3.2.1Wahl der Bezugsmasse (Schritt 1)
4.3.3.2.2Durchführung der Risikobeurteilung (Schritt 2)
4.3.3.2.3Erforderliche Maßnahmen (Schritt 3)
4.3.3.3Verfahren 3: Berechnung anhand von Formeln
4.3.3.3.1Wahl der Bezugsmasse (Schritt 1)
4.3.3.3.2Durchführung der Risikobeurteilung (Schritt 2)
4.3.3.3.2.1Risikoeinschätzung durch Berechnung der empfohlenen Massegrenze (
)
4.3.3.3.3Erforderliche Maßnahmen (Schritt 3)
Anhang A (informativ)Merkmale der Bevölkerung und Auslegung des Systems
A.2.2Beschleunigung und Bewegungsgenauigkeit
A.2.3Diskomfort, Muskelermüdung und Belastung
Anhang B (informativ)Empfohlene Anforderungen an die thermische Behaglichkeit
Anhang C (informativ)Arbeitsblätter für die Risikobeurteilung
Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Norm EN 1005-2:2003 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegende künftige europäische Änderung, die derzeit den CEN-Mitgliedern als Änderungsentwurf zum Einstufigen Annahmeverfahren vorliegt, ergänzt die Europäische Norm EN 1005-2:2003 um einen Europäischen Anhang, der den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig ab 29. Dezember 2009) aufzeigt. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderung A1 in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 1005-2:2003 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Änderung A1 wurden vom Arbeitsausschuss "Anthropometrie und Biomechanik" (NA 023-00-03 AA) des NAErg wahrgenommen.
Gegenüber DIN EN 1005-2:2003-09 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm EN 1005-2:2003 und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.