DIN EN 12198-1:2008-11 [AKTUELL]
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3.1 funktionale Strahlenemission
3.2 unerwünschte Strahlenemission
3.3 unbedeutende Strahlenemission
4Einteilung der Strahlenemissionen
4.1Einteilung der Strahlung nach Frequenz und Wellenlänge
4.2Eigenschaften der Strahlenemission
6.2Verfahren zur Risikobewertung
7.1Einteilung der Maschinen nach Strahlenemissionspegeln
7.2Anforderungen an die Konstruktion
7.2.1Funktionale Strahlenemission
7.2.2Unerwünschte Strahlenemission
8Schutzmaßnahmen für die Beseitigung oder Verminderung der von Strahlenemission ausgehenden Risiken
8.2Wahl der geeigneten Maßnahmen
8.3Schutzmaßnahmen gegen sekundäre Gefährdungen
9Verifizierung der Übereinstimmung mit den Anforderungen
10Angaben zum Einsatz und zur Instandhaltung
10.2Angaben zur Instandhaltung
Anhang A (normativ)Lebensdauerstufen einer Maschine
Anhang B (normativ)Wechselbeziehung zwischen dem Pegel und der Kategorie der Strahlenemission
B.1Ultraviolette und sichtbare Strahlung, im Bereich von
bis
Bestimmung der wirksamen Bestrahlungsstärke
B.2Sichtbare Strahlung im Bereich von
bis
Bestimmung der wirksamen Bestrahlungsstärke und der spektralen Strahldichte
B.3Sichtbare und infrarote Strahlung, Bereich von
bis
B.4Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder und Wellen (bis
)
C.1Beseitigung der Strahleneinwirkung
C.2Verminderung der Strahleneinwirkung
C.2.1Verminderung der Emission
C.2.2Verminderung der Strahleneinwirkung durch Betriebsführung oder Isolierung
C.3Informationen zu verbleibenden Risiken und andere Maßnahmen
Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der Normen EN 12198-1:2000, -2:2000 und -3:2000 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Durch die vorliegenden europäischen Änderungen A1, die derzeit den CEN-Mitgliedern als Änderungsentwürfe zum Einstufigen Annahmeverfahren vorliegen, wird in die bestehenden Normen ein neuer Europäischer Anhang ZB aufgenommen, der den Zusammenhang zwischen diesen Europäischen Normen und den grundlegenden Anforderungen der ab 29. Dezember 2009 gültigen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufzeigt. Darüber hinaus wird der Bezug zur derzeit noch gültigen EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG im Anhang ZA konkretisiert.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Europäische Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderungen A1 in Verbindung mit den Normen EN 12198-1, -2 und -3 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die vorliegenden Änderungsentwürfe wurden seitens der CEN/TC 114/AHG 1 "Neue Maschinenrichtlinie" (Sekretariat: DIN) vorgelegt. Die nationale Spiegelung dieser Änderungsentwürfe obliegt dem Arbeitsausschuss "Strahlung" (NA 095-01-05 AA) des NASG.
Gegenüber DIN EN 12198-1:2000-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der französische Titel (Hauptelement) wurde korrigiert. b) Aufnahme eines informatives Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.