DIN EN 1678:2011-02 [AKTUELL]
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3.2.1Von der Norm erfasste Maschinen
3.2.1.1Maschinen mit umlaufenden Schneidwerkzeugen
3.2.1.2Maschinen mit umlaufender Trommel
3.2.1.3Maschinen mit sich hin- und herbewegenden Schneideinrichtungen
3.2.2Elemente einer Maschine (siehe Bilder 1, 2 und 3)
3.2.3Beschickungseinrichtungen
3.2.3.2Beschickung durch Andrückvorrichtung
4Liste der signifikanten Gefährdungen
4.2.1Zugriff zu den Gefahrenbereichen
4.2.3Falsche Montage und Anschluss
4.2.4Handhabung, Reinigung und Lagerung der Schneideinrichtungen
4.4Gefährdungen durch Vernachlässigen hygienischer Prinzipien bei der Maschinengestaltung
4.5Gefährdungen durch Vernachlässigen ergonomischer Prinzipien bei der Maschinengestaltung
5Sicherheits- und Hygieneanforderungen und/oder -maßnahmen
5.2.2Zugriff zu den Gefahrenbereichen
5.2.2.1.3Beschickung mit Andrückvorrichtung oder Stopfer
5.2.2.1.4Beschickung durch Einfülltrichter
5.2.4Unsachgemäße Montage und Anschluss
5.2.5Handhabung, Reinigung und Lagerung von Schneideinrichtungen
5.3.2Sicherheitsanforderungen in Verbindung mit elektromagnetischen Phänomenen
5.3.3Schutz gegen elektrischen Schlag
5.3.5Schutz vor Erdschlüssen in Steuerkreisen
5.4.4Nicht-Lebensmittelbereich
5.4.5Oberflächenbeschaffenheit
6Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Hygieneanforderungen und/oder -maßnahmen
Anhang A (normativ)Lärmtestcode für Gemüseschneidemaschinen (Genauigkeitsgrad 2)
A.1Bestimmung des Emissions-Schalldruckpegels
A.2Installations- und Aufstellungsbedingungen
A.5Aufzuzeichnende Information
A.7Angabe und Überprüfung der Lärm-Emissionswerte
B.3.1Verbindungen zwischen innenliegenden Oberflächen
B.3.1.1Verbindungen von innen liegenden Oberflächen im Lebensmittelbereich
B.3.1.2Verbindung von innenliegenden Oberflächen im Spritzbereich
B.3.1.3Verbindungen von innenliegenden Oberflächen im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.2Oberflächenverbindungen und Überlappungen
B.3.2.1Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Lebensmittelbereich
B.3.2.1.1Oberflächenverbindung
B.3.2.1.2Oberflächen-Überlappung
B.3.2.2Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Spritzbereich
B.3.2.3Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.3.1Verbindungselemente im Lebensmittelbereich
B.3.3.1.2Antriebssysteme mit Bolzen
B.3.3.2Verbindungselemente für den Spritzbereich
B.3.3.3Verbindungselemente für den Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.4Füße, Träger und Sockel zur Reinigung unterhalb der Maschinen
B.3.4.1.3Nicht tragbare und nicht kippbare Maschinen
B.3.4.2Auf dem Boden stehende Maschinen
B.3.4.2.1Befestigte Maschinen mit oder ohne Sockel
B.3.5.1Lüftungsöffnungen im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.5.2Lüftungsöffnungen im Spritzbereich
B.3.7.1Schalttafel im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.7.2Schalttafel im Spritzbereich
B.5Information für den Gebrauch
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm beschreibt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Gestaltung und die Herstellung von Gemüseschneidemaschinen, die transportierbar sind und eine maximale Nennleistung von weniger als 3 kW besitzen. Diese Europäische Norm behandelt Maschinen zum Schneiden, Schreddern, Hacken, Abschaben und Reiben von Nahrungsmitteln, bei denen das Produkt durch die Maschine hindurchgeführt wird. Wie in 3.2.1 beschrieben, handelt es sich bei den Maschinentypen im Anwendungsbereich um Maschinen mit einer feststehenden Kammer und einem rotierenden Messer oder einer rotierenden Schneidscheibe, mit einer rotierenden Trommel und feststehenden Messern oder um Maschinen mit horizontalen hin und her gehenden Schneiden (hauptsächlich zum Schneiden von Kartoffeln). Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Gemüseschneidemaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt die Gefährdungen, die während Inbetriebnahme, Betrieb, Reinigung, Entfernen von Nahrungsmittelblockierungen, Zuführung, Werkzeugwechsel, Wartung und Außerbetriebsetzung der Maschine auftreten können. Diese Europäische Norm gilt nicht für: Vertikalkutter (siehe EN 12852); Gemüseschälmaschinen (siehe EN 13208); Gemüseschneidevorsätze, die auf Großküchenmaschinen montiert sind (siehe EN 12851); Planetenrühr- und -knetmaschinen (siehe EN 454); Haushaltsgeräte. Diese Europäische Norm gilt nicht für Gemüseschneidemaschinen, die vor ihrer Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1678:1998+A1:2010. Gegenüber der DIN EN 1678:1998 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-04 AA "Großküchenmaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter interessierter Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber der DIN EN 1678:1998-06 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.