DIN EN 453:2015-04 [AKTUELL]
-
4Liste der signifikanten Gefährdungen
5Sicherheits- und Hygieneanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
5.2.2Bereich 1 — Durch die Bewegung des Werkzeugs umschriebenes Volumen
5.2.3Bereich 2 — Zwischenraum zwischen Bottich und Gehäuse
5.2.4Bereich 3 — Antriebsmechanismus des Bottichs
5.2.5Bereich 4 — Antrieb des Knetwerkzeughalters, Verstell- und Einstellmechanismus
5.2.6Verlust der Standsicherheit
5.2.7Führungsrollen und Bottich
5.2.8Kraftbetriebene trennende Schutzeinrichtungen und Bottich
5.3.2Sicherheitsanforderungen bezüglich elektromagnetischer Phänomene
5.3.3Schutz gegen elektrischen Schlag
5.3.5Schutz vor Erdschlüssen in Steuerstromkreisen
5.9Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer Prinzipien
6Prüfung auf Übereinstimmung der Sicherheits- und Hygieneanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
A.1Anschluss- und Aufstellungsbedingungen
A.4Bestimmung des Emissions-Schalldruckpegels
A.5Bestimmung des Schallleistungspegels
A.7Aufzuzeichnende Informationen
A.9Angabe und Überprüfung der Geräuschemissionswerte
Anhang B (normativ)Gestaltungsgrundsätze, um die Reinigbarkeit von Teigknetmaschinen sicherzustellen
B.1.3 dicht verbundene Oberflächen
B.3.1Verbindungen von innenliegenden Oberflächen
B.3.1.1Verbindungen von innenliegenden Oberflächen im Lebensmittelbereich
B.3.1.2Verbindungen von innenliegenden Oberflächen im Spritzbereich
B.3.1.3Verbindungen von innenliegenden Oberflächen im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.2Oberflächenverbindungen und Überlappungen
B.3.2.1Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Lebensmittelbereich
B.3.2.1.1Oberflächenverbindung
B.3.2.1.2Oberflächen-Überlappung
B.3.2.2Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Spritzbereich
B.3.2.3Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.3.1Verbindungselemente im Lebensmittelbereich
B.3.3.1.2Antriebssysteme mit Bolzen
B.3.3.2Verbindungselemente für den Spritzbereich
B.3.3.3Verbindungselemente für den Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.4Füße, Träger und Sockel zur Reinigung unterhalb der Maschinen
B.3.4.1.1Tragbare oder kippbare Tischmaschinen
B.3.4.1.2Nicht tragbare und nicht kippbare Tischmaschinen
B.3.4.2Auf dem Boden stehende Maschinen
B.3.4.2.1Feststehende Maschinen mit oder ohne Sockel
B.3.5.1Lüftungsöffnungen im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.5.2Lüftungsöffnungen im Spritzbereich
B.3.7.1Schalttafel im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.7.2Schalttafel im Spritzbereich
Anhang C (informativ)Staubmessmethode
Diese Europäische Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Konstruktion und Herstellung von Teigknetmaschinen mit sich drehenden Bottichen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 5 L und höchstens 500 L fest. Diese Teigknetmaschinen werden einzeln oder im Verbund in der Nahrungsmittelindustrie und in Handwerksbetrieben (Konditoreien, Bäckereien, Konfiserien und so weiter) zur Herstellung von Teig durch Mischen von Mehl, Wasser und anderen Zutaten verwendet. Diese Maschinen können von Hand oder automatisch beschickt werden. Diese Maschinen werden manchmal auch in anderen Industriebereichen (zum Beispiel der pharmazeutischen Industrie, der chemischen Industrie, der Druckindustrie) verwendet, aber die Gefährdungen, die durch diesen Einsatz hervorgerufen werden, sind in dieser Norm nicht berücksichtigt. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die im Zusammenhang mit Transport, Installation, Einstellarbeiten, Betrieb, Reinigung, Wartung, Zerlegung, Außerbetriebnahme und Abwracken von Teigknetmaschinen auftreten können, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Diese Europäische Norm behandelt keine der folgenden Maschinen: - Planetenrühr- und -knetmaschinen (siehe EN 454); - kontinuierlich beschickte Maschinen; - Knetmaschinen mit feststehendem vertikalem Bottich; - Versuchs- und Prüfmaschinen, die in Entwicklung beim Hersteller sind; - Haushaltsgeräte; - automatische Belade- und Entladevorrichtungen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Diese Europäische Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 453:2014. Gegenüber der DIN EN 453:2010-10 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Normative Verweisungen wurden aktualisiert; b) geschlossene trennende Schutzeinrichtung zum Schutz vor Mehlstaubemissionen wurde hinzugefügt; c) die Tabelle zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Hygieneanforderungen wurde vollständig überarbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-01 AA "Bäckereimaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) bei DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Bäckereimaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.