DIN EN 547-2:2009-01 [AKTUELL]
-
Anhang A (normativ)Anwendung der Maße in der Praxis
A.1Grundlagen zur Bemessung von zusätzlichem Raum
A.2Zusätzliche Raumanforderungen für Zugangsöffnungen
A.2.1Zugangsöffnung für Oberkörper und Arme
A.2.2Zugangsöffnung für den Kopf bis zur Schulter für Prüftätigkeiten
A.2.3Zugangsöffnung für beide Arme
A.2.4Zugangsöffnung für beide Unterarme bis zum Ellenbogen
A.2.5Zugangsöffnung zur Seite für einen Arm bis zum Schultergelenk
A.2.6Zugangsöffnung für einen Unterarm bis zum Ellenbogen
A.2.7Zugangsöffnung für die Faust
A.2.8Zugangsöffnung für die flache Hand bis zum Handgelenk, einschließlich Daumen
A.2.9Zugangsöffnung für die flache Hand (vier Finger) bis Daumenansatz
A.2.10Zugangsöffnung für den Zeigefinger, begrenzt durch die übrigen Finger
A.2.11Zugangsöffnung für einen Fuß bis zum Fußgelenk
A.2.12Zugangsöffnung für den Vorfuß zur Betätigung von Stellteilen
Anhang B (informativ)Lage von Zugangsöffnungen
B.2Bereitstellung von Verstelleinrichtungen
B.3Bedingungen, die bezüglich der Lage von Zugangsöffnungen zu erfüllen sind
B.3.1Zugangsöffnung für Oberkörper und Arme
B.3.2Zugangsöffnung für den Kopf bis zur Schulter für Prüftätigkeiten
B.3.3Zugangsöffnung für beide Arme (entweder nach vorn oder nach unten)
B.3.4Zugangsöffnungen für beide Unterarme bis zu den Ellenbogen, entweder nach vorn oder nach unten
B.3.5Zugangsöffnung zur Seite für einen Arm bis zum Schultergelenk
B.3.6Zugangsöffnung für einen Unterarm bis zum Ellenbogen
B.3.7Zugangsöffnung für die Faust
B.3.8Zugangsöffnung für die flache Hand bis zum Handgelenk, einschließlich Daumen
B.3.9Zugangsöffnung für die flache Hand (vier Finger) bis Daumenansatz
B.3.10Zugangsöffnung für den Zeigefinger, begrenzt durch die übrigen Finger
B.3.11Zugangsöffnung für einen Fuß bis zum Fußgelenk
B.3.12Zugangsöffnung für den Vorfuß zur Betätigung von Stellteilen
Anhang C (informativ)Maßbuchstaben für Abmessungen und Körpermaße
Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Norm EN 547-2:1996 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegende künftige europäische Änderung, die derzeit den CEN-Mitgliedern als Änderungs-Entwurf zum Einstufigen Annahmeverfahren vorliegt, ergänzt die Europäische Norm EN 547-2:1996 um einen Europäischen Anhang, die den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig ab 29. Dezember 2009) aufzeigt. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderung A1 in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 547-2:1996 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Änderung A1 wurden vom Arbeitsausschuss " Anthropometrie und Biomechanik" (NA 023-00-03 AA) des NAErg wahrgenommen.
Gegenüber DIN EN 547-2:1997-02 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Anhang ZA wurde überarbeitet; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm EN 547-2:1996 und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.