Europäische Rechtsakte

Entnahme alter Richtlinien aufgrund entfallener Bezüge

Die Vorgänger der derzeit gültigen Richtlinien wurden bereits in 2014 durch Neufassungen mit Übergangszeiten bis 2016 ersetzt, im Online-Dienst aber informativ beibehalten, u. a. wegen Bezügen zu anderen Richtlinien/Verordnungen oder damals gültigen Zertifizierungen.

Da nunmehr weitere 6 Jahre vergangen sind und keine Bezüge mehr festgestellt werden konnten, wurden diese Richtlinien auch wegen der Übersichtlichkeit des Dienstes nun endgültig entnommen:

  • RL 2006/95/EG über Elektrische Betriebsmittel
  • RL 2004/108/EG EMV
  • RL 94/9/EG über Explosionsschutz
  • RL 95/16/EG Aufzugs-RL
  • RL 97/23/EG Druckgeräte-RL
  • RL 2009/105/EG über Einfache Druckbehälter


Aufnahme weiterer konsolidierter Fassungen von Richtlinien

Zu folgenden Richtlinien erfolgten in der Vergangenheit einige Änderungen verwaltungstechnischer Natur (wie z. B. kommissionsinterne Ausschüsse und Anpassungsverfahren), die seitens der Redaktion in Aktualisierungen als „nicht relevant für Hersteller“ unberücksichtigt blieben.
Da sich daraus Fragestellungen ergeben konnten, ob Änderungen übersehen wurden, hat sich die Redaktion dazu entschlossen mit dem Update im Juni 2022 alle bisherigen Änderungen in konsolidierten Fassungen  einzuarbeiten.

  • Arbeitsschutz-Rahmen-RL 89/391/EWG
  • Produktsicherheits-RL 2001/95/EG
  • Arbeitnehmer-Vibrationsschutz-RL 2002/44/EG
  • Arbeitnehmer-Lärmschutz-RL 2003/10/EG


Anmerkung zur RoHS-II-Richtlinie 2011/65/EU – Stand 2022-09

Diese Richtlinie sieht gemäß ihren Artikeln 4 (2), 5 (1) und 6 sowohl Anpassungen an den technischen Fortschritt als auch Änderungen der Stoffliste durch sogenannte „Delegierte Richtlinien“ vor.

Bis Mitte 2022 wurden 65 Delegierte Richtlinien und 1 Änderungs-Richtlinie erlassen, die einschließlich der 3 Berichtigungen in der konsolidierten Fassung der RoHS-Richtlinie vom 1.07.2022 der EU eingearbeitet sind.


Anmerkung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Stand 2021-12

Im April 2021 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue EU-Maschinenverordnung veröffentlicht, der eine Reihe von signifikanten Änderungen bzw. Neuerungen gegenüber der aktuell gültigen Richtlinie 2006/42/EG enthält. 
Der Vorschlag wird jetzt im Mitentscheidungsverfahren im Rat und im Europa-Parlament beraten. Welchen Zeitrahmen die Beratungen (dieser 4. Fassung der EU-Regeln für Maschinen) im Trialog bis zu einer Einigung auf einen finalen Gesetzestext in Anspruch nehmen werden, ist derzeit nicht absehbar. Für die derzeitige Fassung 2006/42/EG dauerte dieser Prozess 5 Jahre.

Im neuen Kapitel 1.6 "Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Maschinenverordnung zur Revision der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" des redaktionellen Teils Anwendung der Maschinenrichtlinie kommentiert die Redaktion den Sachstand und wird rechtzeitig über die Auswirkungen der Veränderungen auf den Hersteller informieren.

Die konsolidierte Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ihrer bisher 5 Änderungen dient als Dokumentationshilfe der EU, für deren Richtigkeit die Organe der Union aber keine Gewähr übernehmen.

Die Änderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch Verordnung (EU) 2019/1243 betreffen nur kommissionsinterne Verfahren zur Anpassung von Rechtsakten hinsichtlich Befugnisübertragung (wie Änderung des Anhangs V „Liste der Sicherheitsbauteile“ durch Delegierte Rechtsakte).


Anmerkung zur Verordnung (EG) 765/2008 über die Vorschriften (und CE-Kennzeichnung)* für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93  – Stand 2021-12

Durch die Verordnung (EU) 2019/1020 wurden die Bestimmungen zur Marktüberwachung aus der Verordnung (EG) 765/2008 gelöscht. Die neue konsolidierte Fassung (Stand vom 16.07.2021) der (EG) 765/2008 wurde mit dem Dezember-Update aufgenommen.

*Titelergänzung durch Redaktion


Anmerkung zur Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten – Stand 2020-12

Die EU hatte am 20.6.2019 eine neue Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten erlassen, mit der u. a. gemäß Artikel 39 dieBestimmungen zur Marktüberwachung und Kontrolle von Produkten mit Wirkung vom 16.7.2021 aus der bisherigen Verordnung(EG) 765/2008 (Kapitel III) gelöscht werden.

Letztere Verordnung regelt dann nur noch die Vorschriften für die Akkreditierung und die vom Hersteller oder Bevollmächtigten zu beachtenden „Allgemeinen Grundsätze der CE-Kennzeichnung".


Anmerkung zur Verordnung (EU) 2016/1628

Wegen der Bedeutung der neuen Emissions-Verordnung (EU) 2016/1628 für Verbrennungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte sowohl für Baumaschinen und Baugeräte als auch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge wurden diese Rechtsakte mit ihren zwei Delegierten Verordnungen und der Durchführungsverordnung aufgenommen.

Da letztere zwischenzeitlich wiederum geändert wurden, sind der Übersichtlichkeit wegen deren Konsolidierte Fassungen enthalten, jedoch ohne die bis zu 380 Seiten umfassenden Anhänge.

  • (EU) 2017/654 (Celex-Nr. 02017R0654) betr. Bauweise und allgemeine Anforderungen
  • (EU) 2017/655 (Celex-Nr. 02017R0655) betr. Bremsen
  • (EU) 2017/656 (Celex-Nr. 02017R0656) betr. Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung


Anmerkung zur Verordnung (EU) Nr. 167/2013 

Die Verordnung (EU) 167/2013 über die “Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen” mit ihren vier Delegierten Verordnungen und der Durchführungsverordnung wurden zwischenzeitlich durch mehrere Rechtsakte geändert.

Die Verordnung (EU) 167/2013 ändert auch den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sodass land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen) nicht mehr unter die Maschinenrichtlinie fallen. Sie sieht gemäß ihren Artikeln 68 und 70 weitere RECHTSAKTE zur Ergänzung und Änderung sowie Durchführung vor, sodass für die Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen insgesamt nachstehende Verordnungen verbindlich sind:

  • (EU)1322/2014 (Celex-Nr. 02014R1322) betr. Bauweise und allgemeine Anforderungen
  • (EU) 2015/68     (Celex-Nr. 02015R0068) betr. Bremsen
  • (EU) 2018/985   (Celex-Nr. 32018R0985) betr. Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung
  • (EU) 2015/208   (Celex-Nr. 02015R0208) betr. funktionale Sicherheit
  • (EU) 2015/504   (Celex-Nr. 02015R0504) betr. Verwaltungsvorschriften

Abgesehen von den Anhängen zur Verordnung (EU) 2018/985 wurden keine Anhänge von delegierten Verordnungen aufgenommen. Die bis zu 300 Seiten umfassenden Anhänge zu den oben aufgeführten Rechtsakten können hier unter Angabe der Celex-Nr. heruntergeladen werden.

Die fachlichen Änderungen der Verordnung (EU) 167/2013 über land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge durch Verordnung (EU) 2019/519, markiert mit M5, betreffen Begriffsänderungen in Artikel 2 (auswechselbare Maschinen > Geräte), in Art. 12 (Übereinstimmungsbescheinigung > EU-Typgenehmigungsbogen) sowie Ergänzungen in Art. 4 (Fahrzeugklassen T1 und T2).

Die Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/985 über land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge betrifft nur Begriffsänderungen in Art. 11 (2): Konformitätserklärung > Übereinstimmungserklärung.