DIN EN 12041:2015-02 [AKTUELL]
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3.2.2Typ 1: Langwirkmaschine mit manueller Zuführung durch Schwerkraft
3.2.3Typ 2: Kompakt-Langwirkmaschine ohne Langrolleinrichtung, mit Zuführung durch ein Band
3.2.4Typ 3: Langwirkmaschine mit Langrolleinrichtung und Zuführung durch ein Band
4Liste der signifikante Gefährdungen
5Sicherheits- und Hygieneanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
5.2.2.2Typ 1: Manuelle Zuführung durch Schwerkraft
5.2.2.3Typ 2: Kompakt-Langwirkmaschine ohne Langrolleinrichtung, mit Zuführung durch ein Band
5.2.2.4Typ 3: Langwirkmaschine mit Langrolleinrichtung und Zuführung durch ein Band
5.2.3Bereich 2 — Antriebsmechanismus
5.2.4Bereich 3 — Zuführ- und Abführeinrichtungen (Gefährdung an den Einzugstellen)
5.2.6Verlust der Standsicherheit
5.3.2Sicherheitsanforderungen bezüglich elektromagnetischer Phänomene
5.3.3Schutz gegen elektrischen Schlag
5.3.5Schutz vor Erdschlüssen in Steuerstromkreisen
5.7Schutzmaßnahmen gegen die Emission von Mehlstaub
Anhang A (normativ)Regeln für die Geräuschmessung — Verfahren der Genauigkeitsklasse 2
A.1Anschluss- und Aufstellungsbedingungen
A.3Bestimmung des Emissions-Schalldruckpegels
A.5Aufzuzeichnende Informationen
A.7Angabe und Überprüfung der Geräuschemissionswerte
Anhang B (normativ)Gestaltungsgrundsätze, um die Reinigbarkeit von Langwirkmaschinen sicherzustellen
B.3.1Verbindungen zwischen innenliegenden Oberflächen
B.3.1.1Verbindungen von innenliegenden Oberflächen im Lebensmittelbereich
B.3.1.2Verbindung von innenliegenden Oberflächen im Spritzbereich
B.3.1.3Verbindungen von innenliegenden Oberflächen im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.2Oberflächenverbindungen und Überlappungen
B.3.2.2Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Lebensmittelbereich
B.3.2.2.1Oberflächenverbindung
B.3.2.2.2Oberflächen-Überlappung
B.3.2.3Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Spritzbereich
B.3.2.4Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.3.1Verbindungselemente im Lebensmittelbereich
B.3.3.1.2Antriebssysteme mit Bolzen
B.3.3.2Verbindungselemente für den Spritzbereich
B.3.3.3Verbindungselemente für den Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.4Füße, Träger und Sockel zur Reinigung unterhalb der Maschinen
B.3.4.1Nicht tragbare und nicht kippbare Maschinen
B.3.4.2Auf dem Boden stehende Maschinen
B.3.4.2.1Befestigte Maschinen mit oder ohne Sockel
B.3.5.1Lüftungsöffnungen im Nicht-Lebensmittelbereich
B.3.5.2Lüftungsöffnungen im Spritzbereich
B.3.7.1Schalttafel im Nicht-Lebensmittelbereich
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für die Gestaltung/Konstruktion und Herstellung von Langwirkmaschinen der in 3.2.1 bis 3.2.4 beschriebenen und in den Bildern 1 bis 3 gezeigten Typen. Diese Langwirkmaschinen werden einzeln oder im Verbund in der Nahrungsmittelindustrie und in Handwerksbetrieben (Konditoreien, Bäckereien, Konfiserien und so weiter) zum Ebnen, Auswalzen und auch, aber nicht notwendigerweise, zum Längen von Teigstücken verwendet. Diese Maschinen können von Hand oder automatisch beschickt werden. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die im Zusammenhang mit Transport, Installation, Einstellarbeiten, Betrieb, Reinigung, Wartung, Zerlegung, Außerbetriebnahme und Abwracken von Langwirkmaschinen auftreten können, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Diese Europäische Norm behandelt keine: a) Konstruktionen von Langwirkmaschinen, die nicht in 3.2.1 bis 3.2.4 beschrieben sind; b) Versuchs- und Prüfmaschinen, die in der Entwicklungsphase beim Hersteller sind; c) Haushaltsgeräte; d) Bagel-Maschinen; e) zusätzlichen Gefährdungen, wenn die Maschine im Verbund verwendet wird; f) Teigausrollmaschinen (siehe EN 1674). Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12041:2014. Gegenüber DIN EN 12041:2010-10 sind folgende wesentliche Änderungen vorgenommen worden: a) normative Verweisungen wurden aktualisiert; b) drei neue Definitionen wurden ergänzt: Ebnen, Auswalzen und Längen; c) genauere und eindeutigere Beschreibung der Langwirkmaschinen vom Typ 2 und Typ 3; d) Sicherheitsabstände wurden erhöht; e) Abschnitte/Unterabschnitte wurden fachlich aktualisiert: 5.2.2 (Bereich 1: Zuführungsbereich), 5.2.4 (Bereich 4: Zuführ- und Abführeinrichtungen), 5.3.2 (elektromagnetische Phänomene), 5.9 (ergonomische Prinzipien), 6 (Verifizierung), 7 (Benutzerinformation), Anhang A (Regeln für die Geräuschmessung), Anhang B (Gestaltungsgrundsätze); f) neue Unterabschnitte wurden ergänzt: 5.2.5 (Mehlbestäuber), 5.7 (Schutzmaßnahmen gegen Staubemission) und 7.1 (Signale und Warnhinweisschilder); g) 5.5 (Not-Halt) wurde hinzugefügt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-01 AA "Bäckereimaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Bäckereimaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 12041:2010-10 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen wurden aktualisiert; b) drei neue Definitionen wurden ergänzt: Ebnen, Auswalzen und Längen; c) genauere und eindeutigere Beschreibung der Langwirkmaschinen vom Typ 2 und Typ 3; d) Sicherheitsabstände wurden erhöht; e) Abschnitte/Unterabschnitte wurden fachlich aktualisiert: 5.2.2 (Bereich 1: Zuführungsbereich), 5.2.4 (Bereich 4: Zuführ- und Abführeinrichtungen), 5.3.2 (elektromagnetische Phänomene), 5.9 (ergonomische Prinzipien), 6 (Verifizierung), 7 (Benutzerinformation), Anhang A (Regeln für die Geräuschmessung), Anhang B (Gestaltungsgrundsätze); f) neue Unterabschnitte wurden ergänzt: 5.2.5 (Mehlbestäuber), 5.7 (Schutzmaßnahmen gegen Staubemission) und 7.1 (Signale und Warnhinweisschilder) 5.5 (Not Halt) wurde hinzugefügt.