DIN EN 454:2015-02 [AKTUELL]
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3Begriffe, Beschreibung und Klassifizierung
4Liste der signifikanten Gefährdungen
5Sicherheits- und Hygieneanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
5.2.2Bereich 1 — Durch die Bewegung des Werkzeugs umschriebenes Volumen
5.2.2.1Geschlossene verriegelte trennende Schutzeinrichtung
5.2.2.2Maschinen mit mehreren Bottichen
5.2.3Bereich 2 — Optionale Antriebsnabe (mechanisch)
5.2.4Bereich 3 — Bereich zwischen dem Bottichhebesystem und dem Rahmen
5.2.5Verlust der Standsicherheit
5.3.2Sicherheitsanforderungen bezüglich elektromagnetischer Phänomene
5.3.3Schutz gegen elektrischen Schlag
5.3.5Schutz vor Erdschlüssen in Steuerstromkreisen
5.7Gefährdung durch Ansammlung von Gas
5.11Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer Prinzipien
A.1Anschluss- und Aufstellungsbedingungen
A.4Bestimmung des Emissions-Schalldruckpegels
A.5Bestimmung des Schallleistungspegels
A.7Aufzuzeichnende Informationen
A.9Angabe und Überprüfung der Geräuschemissionswerte
Anhang B (informativ)Staubmessmethode
B.2Kurzbeschreibung der Prüfungen
C.1.3 dicht verbundene Oberflächen
C.3.1Verbindungen von innenliegenden Oberflächen
C.3.1.2Verbindungen von innenliegenden Oberflächen im Lebensmittelbereich
C.3.1.3Verbindungen von innenliegenden Oberflächen im Spritzbereich
C.3.1.4Verbindungen von innenliegenden Oberflächen im Nicht-Lebensmittelbereich
C.3.2Oberflächenverbindungen und Überlappungen
C.3.2.2Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Lebensmittelbereich
C.3.2.2.1Oberflächenverbindung
C.3.2.2.2Oberflächen-Überlappung
C.3.2.3Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Spritzbereich
C.3.2.4Oberflächenverbindungen und Überlappungen im Nicht-Lebensmittelbereich
C.3.3.1Verbindungselemente im Lebensmittelbereich
C.3.3.1.2Antriebssysteme mit Bolzen
C.3.3.2Verbindungselemente für den Spritzbereich
C.3.3.3Verbindungselemente für den Nicht-Lebensmittelbereich
C.3.4Füße, Träger und Sockel zur Reinigung unterhalb der Maschinen
C.3.4.2Nicht tragbare und nicht kippbare Tischmaschinen
C.3.4.3Auf dem Boden stehende Maschinen
C.3.4.3.1Feststehende Maschinen mit oder ohne Sockel
C.3.5.1Lüftungsöffnungen im Nicht-Lebensmittelbereich
C.3.5.2Lüftungsöffnungen im Spritzbereich
C.3.7.1Schalttafel im Nicht-Lebensmittelbereich
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Konstruktion und Herstellung von Planetenrühr- und -knetmaschinen mit feststehendem Bottich mit einem Werkzeug, das durch Verwendung von zwei parallelen Achsen eine umlaufende Bewegung hat. Die Kapazität des Bottichs beträgt dabei mindestens 5 L und höchstens 200 L. Diese Planetenrühr- und -knetmaschinen werden einzeln oder im Verbund in der Nahrungsmittelindustrie und in Handwerksbetrieben (Großküchen, Bäckereien, Pizzerien, Konditoreien und Konfiserien) zum Rühren, Kneten und Emulgieren/Aufschlagen von Nahrungsmitteln verwendet (zum Beispiel Kakao, Mehl, Zucker, Öle und Fette, Eier und andere Zutaten). Diese Maschinen werden von Hand und manchmal während des Arbeitsvorgangs ohne Stoppen der Maschine beschickt. Der Betriebsvorgang wird in Zyklen von unterschiedlicher Länge ausgeführt. Er kann entweder handgesteuert oder automatisiert sein, in unterschiedlichen Zyklen oder auf der Grundlage eines Wiederholzyklus und so weiter. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die im Zusammenhang mit Transport, Installation, Einstellarbeiten, Betrieb, Reinigung, Wartung, Zerlegung, Außerbetriebnahme und Abwracken von Planetenrühr- und -knetmaschinen auftreten können, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Diese Europäische Norm behandelt keine der folgenden Maschinen: - Großküchenvorsatzgeräte für Planetenrühr- und -knetmaschinen (siehe EN 12851); - kontinuierlich beschickte Maschinen; - Teigknetmaschinen (siehe EN 453); - Anschlag-Rührmaschinen ohne parallele Achsen; - Mischmaschinen; - Versuchs- und Prüfmaschinen, die in der Entwicklung beim Hersteller sind; - Maschinen, die in anderen Industriebereichen verwendet werden, zum Beispiel der FIeischwarenindustrie, der Süßwarenindustrie, der pharmazeutischen Industrie, der chemischen Industrie; - Haushaltsgeräte. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 454:2014. Gegenüber DIN EN 454:2010-10 wurden folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen: a) Modifikation der Anzahl von Maschinenklassen (zwei statt drei Klassen); b) geschlossene trennende Schutzeinrichtung zum Schutz gegen Staubemissionen wurde hinzugefügt; c) Sicherheitsmaße der trennenden Schutzeinrichtung wurden genauer beschrieben; d) Steuerung der Bottichposition in Arbeitsstellung für Klasse 1; e) die Tabelle zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Hygieneanforderungen wurde vollständig überarbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-01 AA "Bäckereimaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Bäckereimaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 454:2010-10 wurden folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen: a) Modifikation der Anzahl von Maschinenklassen (zwei statt drei Klassen); b) geschlossene trennende Schutzeinrichtung zum Schutz gegen Staubemissionen wurde hinzugefügt; c) Sicherheitsmaße der trennenden Schutzeinrichtung wurden genauer beschrieben; d) Steuerung der Bottichposition in Arbeitsstellung für Klasse 1; e) die Tabelle zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Hygieneanforderungen wurde vollständig überarbeitet.